ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON AIVEO
1. ALLGEMEINES
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von „AIVEO – Creative Design“, nachfolgend in Kurzform „AIVEO“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von AIVEO nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen AIVEO und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4 AIVEO erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Werbe- & Printmedien sowie Medien-Planung, Beratung und Dienstleistungen in den Bereichen der IT. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich auf der Webseite und aus den Angeboten, Rechnungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von AIVEO.
2. VERTRAGSBESTANDTEILE UND ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES
2.1 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen AIVEO, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen AIVEO resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von AIVEO im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
3.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, Projekten die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei AIVEO.
3.3 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.4 AIVEO darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen AIVEO und Kunde ausgeschlossen werden.
3.5 Die Arbeiten von AIVEO dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht AIVEO vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von AIVEO.
3.7 Über den Umfang der Nutzung steht AIVEO ein Auskunftsanspruch zu.
4. VERGÜTUNG / ZAHLUNG
4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
4.2 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht AIVEO ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann AIVEO dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von AIVEO verfügbar sein.
4.3 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden die AIVEO dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und AIVEO von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann AIVEO unabhängig von der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 30% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.5 Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. ZUSATZLEISTUNGEN
5.1 Unvorhersehbarere Mehraufwand bedürfen der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
6.1 AIVEO ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7. PFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde stellt AIVEO alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von AIVEO sorgsam behandelt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
7.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt, Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit AIVEO erteilen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 AIVEO behält sich das Eigentum an den Produkten/Liefergegenständen/-werken bis zur vollständigen Zahlung vor.
8.2 Dem Kunden werden für die von AIVEO erstellten Werke lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8.3 AIVEO ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien, Rohdaten oder Layouts, die als Skizze oder im Computer erstellt wurden an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Layouts, Computer- oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat AIVEO dem Kunden die genannten Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AIVEO geändert werden.
9. ARBEITSUNTERLAGEN UND ELEKTRONISCHE DATEN
9.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von AIVEO angefertigt werden, verbleiben bei AIVEO.
9.2 Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.
9.3 Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Layouts, Entwürfen, Produktionsdaten, Quelldaten. Rohdaten etc..
10. VERWERTUNGSGESELLSCHAFTEN
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von AIVEO verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis von AIVEO zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
10.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
11. LEISTUNGEN DRITTER
11.1. AIVEO ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
11.2 Von AIVEO eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von AIVEO eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von AIVEO weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
12. KENNZEICHNUNG
12.1 AIVEO ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.
12.2 AIVEO ist berechtigt auf ihren Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
13. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
13.1 Von AIVEO gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.
13.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
13.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch AIVEO erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. AIVEO ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt AIVEO von Ansprüchen Dritter frei, wenn AIVEO auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch AIVEO beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet AIVEO für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit AIVEO die Kosten hierfür der Kunde.
13.4 Mit der Genehmigung/Bestätigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Farben, Bild und Text.
13.5 Für die von Kunden freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung an AIVEO.
13.6 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet AIVEO nicht.
13.7 AIVEO übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.
13.8 AIVEO haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. AIVEO haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Grafiken, Texten und Entwürfe.
13.9 AIVEO haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung an AIVEO wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag an AIVEO der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung an AIVEO für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung an AIVEO nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
13.10 Soweit AIVEO notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von AIVEO. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.
14. PRÜFUNG DER ENTWÜRFE, AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
14.1 Der Kunde erhält von AIVEO z.B. vor dem Druck von Printmedien oder vor der Umsetzung einer Webseite einen Entwurf oder mehrere Entwürfe zur Bestätigung und Umsetzung des Auftrags.
14.2 Der Kunde ist hinsichtlich der Zusammenarbeit verpflichtet AIVEO auf Fehler von Daten bzgl. der Farben, Design, Layout, Texte oder Bilder während der Überprüfung dieser Entwürfe hinzuweisen, so dass diese angepasst bzw. korrigiert werden können.
14.3 Für Fehler die der Kunde an den Entwürfen nicht beachtet und nicht auf Korrektur hinweist, auch bei Rechtschreib oder Grammatikfehler, haftet AIVEO nach der Auftragsbestätigung nicht.
14.4 Entwürfe können über jegliche Art von Kommunikationsmedien an den Kunden zur Überprüfung und Bestätigung versendet werden und sind rechtsgültig. Ob per Email, WhatsApp, SMS, MMS, Skype, Facebook usw.. Ausschlaggebend ist die Auftragsbestätigung durch den Kunden.
15. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNGSFRISTEN
15.1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
16. STREITIGKEITEN
16.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und AIVEO geteilt.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
17.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
17.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
17.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von AIVEO.
17.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.